Vorsicht, Falle! – Keine Auslandsdienstreise ohne A1-Bescheinigung
Auch bei nur kurzen, beruflich veranlassten Auslandsaufenthalten ist eine A1-Bescheinigung mitzuführen. Sonst drohen hohe Bußgelder.
Auch bei nur kurzen, beruflich veranlassten Auslandsaufenthalten ist eine A1-Bescheinigung mitzuführen. Sonst drohen hohe Bußgelder.