Vergaberecht: Unternehmen müssen für Selbstreinigung auch mit dem öffentlichen Auftraggeber zusammenarbeiten
Der EuGH bestätigt die Pflicht von Unternehmen, nicht nur mit den Ermittlungsbehörden, sondern auch mit dem öffentlichen Auftraggeber zusammenzuarbeiten.
Der EuGH bestätigt die Pflicht von Unternehmen, nicht nur mit den Ermittlungsbehörden, sondern auch mit dem öffentlichen Auftraggeber zusammenzuarbeiten.