Olympiaverdächtig / Olympiareif als zulässige Werbeaussagen
Sportartikelhersteller dürfen nach einer aktuellen BGH Entscheidung künftig in Deutschland mit den Bezeichnungen "olympiaverdächtig" / "olympiareif" werben.
Sportartikelhersteller dürfen nach einer aktuellen BGH Entscheidung künftig in Deutschland mit den Bezeichnungen "olympiaverdächtig" / "olympiareif" werben.


