Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer vor den Finanzgerichten
Der Steuerpflichtige hat wenig Einfluss auf die Dauer der Steuerverfahren. Aber: bei überlanger Verzögerung vor dem Finanzgericht gibt es eine Entschädigung.
Der Steuerpflichtige hat wenig Einfluss auf die Dauer der Steuerverfahren. Aber: bei überlanger Verzögerung vor dem Finanzgericht gibt es eine Entschädigung.