§ 13a, 13b ErbStG unabhängig von vermieteter Wohnungsanzahl
BFH: Für die Begünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG von Vermietungsunternehmen ist nicht auf die bloße Wohnungsanzahl abzustellen.
BFH: Für die Begünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG von Vermietungsunternehmen ist nicht auf die bloße Wohnungsanzahl abzustellen.