Arbeitnehmer nicht wegen XING-Status „Freiberufler“ kündbar
Bezeichnet sich ein Arbeitnehmer während der vereinbarten Auslaufzeit auf XING als „Freiberufler“, rechtfertigt das allein keine fristlose Kündigung.
Bezeichnet sich ein Arbeitnehmer während der vereinbarten Auslaufzeit auf XING als „Freiberufler“, rechtfertigt das allein keine fristlose Kündigung.