Titelschutz für Apps – nun auch mit Entscheidungsgründen des BGH
Nach Ansicht des BGH sind Domainnamen von Internetangeboten sowie Apps für Smartphones grundsätzlich titelschutzfähige Werke.
Nach Ansicht des BGH sind Domainnamen von Internetangeboten sowie Apps für Smartphones grundsätzlich titelschutzfähige Werke.


