Mitarbeiterfotos im Netz: BAG will es schriftlich!
Arbeitgeber, die Mitarbeiterfotos auf der Firmenhomepage veröffentlichen, sollten dazu schriftliche Vereinbarungen mit Arbeitnehmern abschließen.
Arbeitgeber, die Mitarbeiterfotos auf der Firmenhomepage veröffentlichen, sollten dazu schriftliche Vereinbarungen mit Arbeitnehmern abschließen.