Zeitarbeit: Kein Zutrittsrecht des Betriebsrates zum Kundenbetrieb
Dem bei einem Zeitarbeitsunternehmen gebildeten Betriebsrat muss im Kundenbetrieb nur in Ausnahmefällen bei konkretem Anlass Zutritt gewährt werden!
Dem bei einem Zeitarbeitsunternehmen gebildeten Betriebsrat muss im Kundenbetrieb nur in Ausnahmefällen bei konkretem Anlass Zutritt gewährt werden!


