AÜG: Erlaubnispflicht bei der Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen der „wirtschaftlichen Tätigkeit“ – Was heißt das?
Durch das „Erste Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes“ wurde der rechtliche Rahmen für die Zeitarbeit im Jahr 2011 erheblich geändert.
Durch das „Erste Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes“ wurde der rechtliche Rahmen für die Zeitarbeit im Jahr 2011 erheblich geändert.