6. September 2012
Vergaberecht

Defence Package – Neues Vergaberecht im Verteidigungs- und Sicherheitssektor

Wir haben darüber berichtet: Mit Inkrafttreten der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) und des neuen dritten Abschnitts der VOB/A (VOB/A-VS) ist das Sonder-Vergaberecht für den Verteidigungs- und Sicherheitssektor noch vor der Sommerpause vollständig in Kraft getreten. Wir wollen aber nicht nur darüber schreiben, sondern auch darüber reden. Hierzu haben wir eine Veranstaltung vorbereitet, auf der wir Sie mit den gesetzlichen Grundlagen des neuen Rechts und dessen Besonderheiten vertraut machen und mit Ihnen über erste Erfahrungen sowie Bedenken und Chancen diskutieren wollen.

Die Veranstaltung findet statt am Dienstag, 18. September 2012, 14.00 bis ca. 17.00 Uhr (Anmeldung kostenlos)

in unserem Hauptstadtbüro Lennéstraße 7, 10785 Berlin

Die Vorschriften setzen mit einiger Verspätung den Vergabeteil des Verteidigungspakets (Defence Package) der EU um. Wie Ihnen aufgrund unserer Blog-Beiträge bekannt ist, gilt das neue Recht aber nicht nur für militärische Beschaffungen, sondern auch für die Vergabe von Aufträgen über die Lieferung sensibler Ausrüstung und die Vergabe sensibler Bau- und Dienstleistungsaufträge. Damit müssen sich auch zahlreiche Anschaffungen und Aufträge der öffentlichen Hand zum Beispiel in den Bereichen Kommunikation, IT und in sonstigen sicherheitsrelevanten Bereichen nach dem neuen Recht richten.

Zum kompletten Programm und zur Anmeldung geht es hier [Nachtrag: Die Veranstaltung ist abgelaufen, vielen Dank für Ihr Interesse].

Tags: Defence Procurement Directive EU Defence Package Europäische Sicherheitspolitik European defence industy militärische Ausrüstung Richtlinie 2009/81/EG Rüstung sensible Ausrüstung Sicherheitsbehörden sicherheitsrelevanter Auftrag Verschlusssache Verteidigung; Verteidigungsgüter Verteidigungspaket Verteidigungsvergaberichtlinie VSVgV; defense package