Betriebsübergang und betriebliche Altersversorgung
Betriebserwerber, auf die Arbeitsverhältnisse übergehen, haften für vom Veräußerer zugesagte Betriebsrenten. Sie können die Leistungen aber einschränken.
Betriebserwerber, auf die Arbeitsverhältnisse übergehen, haften für vom Veräußerer zugesagte Betriebsrenten. Sie können die Leistungen aber einschränken.