1. Februar 2011
Reach
Öffentliches Wirtschaftsrecht

REACH Enforcement: Der Inspektor kommt zurück

Im Sommer 2011 werden einige Unternehmen Besuch von den für REACH zuständigen Überwachungsbehörden der Länder bekommen. REACH-EN-FORCE 2 heißt die Initiative, die nicht nur deutschland-, sondern europaweit durchgeführt werden wird.  Der Focus soll hierbei insbesondere auf nachgeschaltete Anwender gelegt werden, denn diese haben wichtige Pflichten nach der REACH- und der CLP-Verordnung.

Insbesondere die Pflichten eines nachgeschalteten Anwenders  in der Lieferkette,  etwaige Registrierungspflichten sowie die Notifizierungspflichten nach der CLP-Verordnung sollen überprüft werden. Dies hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in ihrer Pressemitteilung vom 31.01.2011 über die Schulung der REACH-Inspektoren mitgeteilt.

Eine erste Stufe dieses Überwachungsvorhabens, REACH-EN-FORCE 1, wurde bereits in den Jahren 2009 und 2010 durchgeführt. Laut Bericht der Bund/Länder –Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) wurden in Deutschland in einigen, wenigen Fällen Verstöße gegen die Registrierungspflichten festgestellt. Die Zahl der Verstöße gegen die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter und andere REACH-Pflichten lag dagegen weitaus höher.

Die Initiative kommt zu einem für die Industrie sensiblen Zeitpunkt. Der 01.12.2010 war Stichtag für eine ganze Reihe von stoffrechtlichen Verpflichtungen (wir berichteten):

  • Stoffe, die in Mengen von über 1000 t/Jahr, Stoffe mit dem Gefahrenkennzeichen R50/53 in Mengen über 100 t/Jahr und so genannte CMR-Stoffe der Kategorien 1, 2 in Mengen von über 1 t/Jahr waren zu registrieren
  • Stoffe müssen seitdem gemäß den Anforderungen der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden
  • Notifizierung zum Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis nach der CLP-Verordnung
  • Neue Einstufung und neue Kennzeichnung im Sicherheitsdatenblatt für Stoffe und neue Gemische nach der CLP-Verordnung. 

Aufgrund dieser umfangreichen Verpflichtungen für die Unternehmen, erscheint es fraglich, ob diese die Anforderungen ausreichend umsetzen konnten. Bis zum Sommer diesen Jahres verbleibt allerdings noch etwas Zeit, um etwaige Schwachstellen auszubessern.

Tags: CLP-Verordnung ECHA nachgeschaltete Anwender Reach REACH-EN-FORCE