Keine Schützenhilfe des Betriebsrates bei Betriebsübergang – Zuordnung des Arbeitnehmers gem. § 613a BGB auch ohne betriebsverfassungsrechtliche Wirksamkeit der Versetzung
Keine Schützenhilfe bei Betriebsübergang: Das LAG München hat eine wichtige Entscheidung zur Rolle des Betriebsrates bei Umstrukturierungen getroffen.
Keine Schützenhilfe bei Betriebsübergang: Das LAG München hat eine wichtige Entscheidung zur Rolle des Betriebsrates bei Umstrukturierungen getroffen.