LG Frankfurt: Keine Anrede entgegen der geschlechtlichen Identität
Die Verpflichtung, zwischen den Anreden „Herr“ oder „Frau“ auszuwählen, diskriminiert Menschen mit nicht-binärer geschlechtlicher Identität.
Die Verpflichtung, zwischen den Anreden „Herr“ oder „Frau“ auszuwählen, diskriminiert Menschen mit nicht-binärer geschlechtlicher Identität.