DSGVO: Keine Änderung bisheriger Rechtsprechung zum Belästigungsverbot nach § 7 UWG
OLG München: Die DSGVO hat weder Einfluss auf die Auslegung des Belästigungsverbots gem. § 7 UWG noch auf die diesbezügliche Aktivlegitimation von Mitbewerbern.
OLG München: Die DSGVO hat weder Einfluss auf die Auslegung des Belästigungsverbots gem. § 7 UWG noch auf die diesbezügliche Aktivlegitimation von Mitbewerbern.