Die Auflösung der Gesellschaft als ultima ratio
Es gibt viele Gründe für die Auflösung einer Gesellschaft. Doch die Auflösung kommt als ultima ratio auch bei einem Gesellschafterstreit in Betracht.
Es gibt viele Gründe für die Auflösung einer Gesellschaft. Doch die Auflösung kommt als ultima ratio auch bei einem Gesellschafterstreit in Betracht.