Tarifunfähigkeit der CGZP: Verjährung von Nachforderungen
LSG Baden-Württemberg folgt der Entscheidung des BAG zur Verjährung von Nachforderungen der DRV. Kein bedingter Vorsatz des Geschäftsführers des Personaldienstleisters.
LSG Baden-Württemberg folgt der Entscheidung des BAG zur Verjährung von Nachforderungen der DRV. Kein bedingter Vorsatz des Geschäftsführers des Personaldienstleisters.