Einstufung von Kundenzufriedenheitsbefragungen als belästigende Werbung nach § 7 UWG
KG Berlin: Kundenzufriedenheitsbefragungen sind rechtswidrig, sofern nicht eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt oder eine Kundenbeziehung nach § 7 Abs. 3 UWG besteht.
KG Berlin: Kundenzufriedenheitsbefragungen sind rechtswidrig, sofern nicht eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt oder eine Kundenbeziehung nach § 7 Abs. 3 UWG besteht.