Bauherr muss Baustrom und Bauwasser nicht stellen
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht entscheidet: AGB, wonach Baustrom und Bauwasser vom Bauherrn gestellt werden müssen, sind unwirksam.
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht entscheidet: AGB, wonach Baustrom und Bauwasser vom Bauherrn gestellt werden müssen, sind unwirksam.