11. Juni 2010
Würfel - noch nicht gefallen
Vergaberecht

Vergaberecht Reloaded | Vergaberechtsreform abgeschlossen

Die gestern im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 30, 724) veröffentlichte Änderung der Vergabeverordnung (VgV) tritt heute in Kraft.

Mit der geänderten VgV werden für Aufträge oberhalb der Schwellenwerte auch die neuen Fassungen der Vergabe- und Vertragsordnungen VOB/A, VOL/A und VOF anwendbar. Europaweite Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte gemäß § 2 VgV, die ab dem 11.06.2010 mit Absendung der Bekanntmachung eingeleitet werden, sind nach dem neuen Recht durchzuführen. Lediglich für Vergabeverfahren, bei denen eine elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, gilt eine dreimonatige Übergangsfrist.

Wann die VOB/A und die neue VOL/A unterhalb der Schwellenwerte in Kraft treten (die neue VOF gilt nur oberhalb der Schwellenwerte), kann nicht pauschal beantwortet werden. Hier müssen die Neufassungen von den zuständigen Bundes- und Landesministerien sowie Kommunen jeweils gesondert durch Erlasse in Kraft gesetzt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass dies entweder schon veranlasst wurde oder kurzfristig veranlasst werden wird.

Mit Inkrafttreten der geänderten VgV und der neuen Vergabe- und Vertragsordnungen ist die bis in das Jahr 2004 zurückreichende Vergaberechtsreform – endlich! – abgeschlossen. Allerdings stehen die nächsten Reformen (weitere Straffung und Einführung von Unterschwellenrechtsschutz gemäß Koalitionsvertrag, Einführung des neuen Vergaberechts im Verteidigungs- und Sicherheitssektor) bereits vor der Tür – das Vergaberecht bleibt also in Bewegung.

Tags: GWB öffentliche Aufträge PPP Vergabe VgV VOB VOF VOL