Sozialversicherungsrecht für Arbeitgeber: Die Gleitzone
Der Grundsatz ist, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge teilen. Aber es gibt Ausnahmen. Eine hiervon ist die Gleitzone.
Der Grundsatz ist, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge teilen. Aber es gibt Ausnahmen. Eine hiervon ist die Gleitzone.