Neues zur (Schein-)Selbständigkeit von Pflegekräften und Honorarärzten
Der selbständige Einsatz von Pflegekräften und Honorarärzten in Krankenhäusern wird durch das BSG eingeschränkt. Es empfiehlt sich die Arbeitnehmerüberlassung.
Der selbständige Einsatz von Pflegekräften und Honorarärzten in Krankenhäusern wird durch das BSG eingeschränkt. Es empfiehlt sich die Arbeitnehmerüberlassung.