Vorläufige Verbindlichkeit unbilliger Weisungen: Rechtsprechungsänderung?
Der 10. Senat des BAG ist der Auffassung, dass Arbeitnehmer unbilligen Weisungen nicht folgen müssen. Die bisherige Rechtsprechung gerät damit ins Wanken.
Der 10. Senat des BAG ist der Auffassung, dass Arbeitnehmer unbilligen Weisungen nicht folgen müssen. Die bisherige Rechtsprechung gerät damit ins Wanken.