EuGH-Urteil: Die uneingeschränkte Einsichtnahme in die Transparenzregister verstößt gegen EU-Grundrechte – Update #2
Der EuGH hat entschieden, dass die Informationen im Transparenzregister von der breiten Öffentlichkeit nicht uneingeschränkt eingesehen werden dürfen.
Der EuGH hat entschieden, dass die Informationen im Transparenzregister von der breiten Öffentlichkeit nicht uneingeschränkt eingesehen werden dürfen.