5. Juli 2011
Verteidigungsvergaberichtlinie
Vergaberecht

Erste Entwürfe zur Umsetzung der Verteidigungsvergaberichtlinie liegen auf dem Tisch

Es kommt Bewegung in die Bemühungen zur Anpassung des deutschen Vergaberechts an die Vorgaben des Defence Package der Europäischen Union. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat zwei Entwürfe zur Umsetzung der Verteidigungsvergaberichtlinie (siehe hierzu bereits unsere Beiträge hier und hier) zur Stellungnahme an die Verbände weitergegeben. Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit″ soll in einem ersten Schritt für die Umsetzung der Verteidigungsvergaberichtlinie die notwendige Anpassung des GWB vorgenommen werden. Die eigentliche Umsetzung der Verteidigungsvergaberichtlinie soll mit der „Verteidigungsvergabeverordnung  – VSVgV″ erfolgen.

Damit zeichnet sich die Umsetzung in einer eigenen Rechtsverordnung nach dem Vorbild der Sektorenverordnung ab. Die Forderung der Verbände nach der Aufrechterhaltung des VOL-/VOB-Systems würde mit dieser Lösung verworfen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt allerdings nur der Entwurf einer Rumpf-Verordnung der VSVgV vor, die lediglich die Schwellenwerte für die Anwendung des vierten Teils des GWB festlegt. Die weiteren Regelungen werden voraussichtlich im Laufe der nächsten Monate in den Entwurf einfließen.

Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf erfolgt nach Angaben des BMWi eine eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie im GWB. In dem Entwurf wird der Begriff der „Verteidigungs- oder sicherheitsrelevanten Aufträge″ definiert (vgl. dazu unseren früheren Beitrag zur Verteidigungsvergaberichtlinie) und der Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts angepasst. Neben der Erweiterung des Anwendungsbereichs auf den Bereich der zu erwartenden VSVgV war insbesondere der Vielzahl der von der Richtlinie vorgegebenen Ausnahmen (etwa für den Bereich nachrichtendienstlicher Tätigkeit)  Rechnung zu tragen. Vorgesehen ist des Weiteren eine Ermächtigungsgrundlage (§ 127 Nr. 3 GWB-E), mit der die Bundesregierung ermächtigt wird, die VSVgV durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen. Darüber hinaus sind Folgeänderungen in der SektVO und VgV vorgesehen.

Der Gesetzesentwurf muss nunmehr in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingeführt werden. Die Umsetzung der am  21.08.2009 in Kraft getretenen Richtlinie bis zur Umsetzungsfrist am 21.08.2011 ist nicht mehr möglich. Eine Rechtsänderung bis Anfang nächsten Jahres gilt als wahrscheinlich.

In der Zwischenzeit kommt eine unmittelbare Wirkung der Verteidigungsvergaberichtlinie ebenso in Betracht wie Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die der Einzelne infolge nicht rechtzeitiger Umsetzung erleidet.

Tags: SektVO Verteidigungspaket Verteidigungsvergabeverordnung VOB VOL VSVgV