Der Konflikt der deutschen Rechteverwertungs-gesellschaft GEMA mit dem Musikvideoportal Youtube ist derzeit in aller Munde. Der Portalbetreiber hatte auf Drängen der GEMA zahlreiche Musikvideos gelöscht, sieben davon jedoch erst mit mehr als einmonatiger Verzögerung. Damit bot Youtube dem Rechteverwerter Anlass für eine Unterlassungsklage wegen Urheberrechtsverletzung. Das Landgericht Hamburg setzte sich im April mit diesem Fall auseinander. Es erläuterte dabei im Einzelnen, welche Maßnahmen Betreiber von Hosting-Plattformen wie Youtube ergreifen müssen, damit es nicht zu Rechtsverletzungen kommt. Wir interpretieren Sachverhalt und Urteil im aktuellen „Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht“.
Neues aus dem Heilmittelwerberecht: Das bisherige Verbot, für frei verkäufliche Arzneimittel mit einer bildlichen Darstellung von Personen in Heilberufen zu werben, soll – zusammen mit weiteren Beschränkungen – entfallen. Eine gute Nachricht für Pharmaindustrie, Apotheken und Kommunikationsbranche? Nicht uneingeschränkt – so unser Fazit. Auch wenn die Liberalisierung des Heilmittelwerberechts im Bereich der Publikumswerbung überfällig sei, rundum geglückt sei die anstehende Reform dennoch nicht.
Ob die Bußgeldbescheide der Europäischen Kommission rechtsstaatlichen Anforderungen genügen, beantworten wir aus aktuellem Anlass. Das Problem: Die Kommission ist nicht nur eine Ermittlungsbehörde, sondern verhängt „in Personalunion“ auch das Strafmaß.
Inhalt
- Insolvenzfestigkeit von Patentlizenzen
- Zwangslizenzen an pharmazeutischen Patenten: Signale aus Indien
- Urheberrechtsschutz für Computerprogramme versus Anwenderfreundlichkeit – Wie weit geht der Schutz?
- Stecknadeln im digitalen Heuhaufen – Aktuelles zur Haftung von Videoportalbe- treibern für Urheberrechtsverletzungen
Ich kann die Urheberrechtsverletzung auf Youtube sehr gut nachvollziehen, dennoch finde ich es teilweise etwas übertrieben. Man ärgert sich ja schon sehr darüber, wenn man Vidoes anklickt und der Gema-Hinweis erscheint. Dann vll das ganze Video löschen, dass man nicht erst in Versuchung kommt das Video anzuschauen und danach enttäuscht wird.
LG,
Gregor von Gewerblicher Rechtsschutz