„Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung″: Der Fallschirm bekommt erste Risse
Nach dem LAG Baden-Württemberg soll eine Freizeichnung durch vorsorglich eingeholte Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis nicht mehr möglich sein.
Nach dem LAG Baden-Württemberg soll eine Freizeichnung durch vorsorglich eingeholte Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis nicht mehr möglich sein.